Um Deutschland bis 2045 klimaneutral zu machen, muss auch der Energie- und Stromverbrauch von Rechenzentren reduziert werden. Nicht zuletzt dafür hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) dem Kabinett bereits im Oktober 2022 einen Referentenentwurf für ein Energieeffizienzgesetz (EnEfG) vorgelegt, der jedoch nach zwischenzeitlicher Kritik überarbeitet wurde. Per Videokonferenz aus Berlin zugeschaltet hat Stefan Besser, Referatsleiter im BMWK auf dem Indoor-Air Forum in Halle 8.0 den aktuellen Status erläutert und dabei speziell beschrieben, was auf Errichter und Betreiber von Rechenzentren zukommen könnte.
Aktueller Status ist demnach, dass sich über den EnEfG-Entwurf zunächst die Bundesregierung abstimmen muss. Erst dann sei dieser bereit für die Anhörung durch Verbände - und den weiteren Weg der Gesetzgebung. Besser hofft jedoch, dass der Entwurf möglichst bald im Kabinett verabschiedet werde. Denn es gäbe klare Vorgaben aus Brüssel, sodass man möglichst zügig vorankommen wolle.
Grundsätzlich geht es im EnEfG darum, den Energieverbrauch wie auch den Anteil fossiler Energien zu senken. Bezogen auf Rechenzentren hat Besser dafür drei Handlungsansätze benannt:
1. Definition von Effizienzstandards für Neubauten und Bestandsrechenzentren. Einschließlich der Definition einer unteren Grenztemperatur bei der Kühlung von Rechenzentren, wobei hier zwischen Bestandsrechenzentren und Neubauten unterschieden werden soll, weil Erstere weniger Gestaltungsmöglichkeiten bieten.
2. Verpflichtung zur Nutzung von Abwärme für neue Rechenzentren. Die Frist hierfür sei jedoch auf Mitte 2026 verschoben worden.
3. Als dritten großen Bereich hat Besser über das Thema Informationsanforderungen gesprochen. Aus Brüssel gäbe es die Forderung, ein Energieeffizienzregister einzuführen. Geplant sei, dass Betreiber von Rechenzentren "bestimmte Daten" in ein öffentlich zugängliches Register einstellen. Das sieht Besser nicht nur als Verpflichtung. Wer gute Leistungsdaten zu bieten habe, könne das zu seinem Vorteil nutzen.
"Die Kritik am ursprünglichen Entwurf vom Oktober 2022 wurde gehört", sagte Besser und hat als Beispiel das Thema Abwärmenutzung angeführt. Da man dafür auch entsprechende Abnehmer braucht, seien in den überarbeiteten Gesetzentwurf entsprechende Regelungen aufgenommen worden. "Wo das nicht möglich ist, müssen diese Vorschriften nicht erfüllt werden", kündigte Besser an. Letztlich sei das EnEfG im Paket mit vielen weiteren Aktivitäten der Wärmewende zu sehen, zum Beispiel dem Gesetz zur kommunalen Wärmeversorgung. Um die Klimaziele zu erreichen, müsse beides Hand in Hand entwickelt werden: Abwärmenutzung und Ausbau regenerative Energien.
Die Verpflichtung, erneuerbare Energien zu nutzen, sei indes bilanziell zu sehen. Betreiber sollen zwar entsprechende Zertifikate vorlegen, Strom aber nicht zwingend selbst regenerativ erzeugen müssen. Allerdings werde als Forderung der Effizienzrichtlinie auch eine Verpflichtung zur Einführung eines Energiemanagementsystems kommen. Diese gelte jedoch nicht allein für Betreiber von Rechenzentren, sondern für alle großen Energieverbraucher.
Als erste Reaktion auf die neuen Pläne für das EnEfG sagte Rober Hild, Geschäftsführer des Fachverbands Allgemeine Lufttechnik im VDMA: "Das neue Energieeffizienzgesetz muss der Komplexität des Themas gerecht werden. Passende Temperaturniveaus, kurze Transportwege und passende Aufnahmesysteme sind dabei nur eine Seite der Medaille. Die notwendige Abnahme und Verwertung der Abwärme von Rechenzentren über das ganze Jahr hinweg macht eine individuelle Planung für jeden einzelnen Standort nötig."
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