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21.09.2021

Newsletter SPEZIAL - Themen der Indoor-Air

Autor: Thomas Reuter

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Infektionsschutz in Kitas und Schulen
"Welche Pläne verfolgt die Bundesregierung, um das Infektionsgeschehen gemeinsam mit den Ländern in Kitas und Schulen weiter zu vermindern?" - so lautete eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung. Ende Juli gab es hierzu eine Antwort.

Was kann die Gesundheit unserer Kinder mehr beeinträchtigen - das Stoßlüften bei winterlichen Temperaturen oder ein warmer Klassenraum mit schlechter Raumluftqualität?
(Abb. © detailblick-foto/stock.adobe.com)

Für den Infektionsschutz in Schulen und Angeboten der Kindertagesbetreuung sind die Länder zuständig. Für einen guten Infektionsschutz in Schulen und Kindertageseinrichtungen sind insbesondere Hygiene- und Testmaßnahmen von zentraler Bedeutung. Hierzu sind Bund und Länder in stetigem Austausch. Zudem ergreift der Bund Maßnahmen, um die Länder bei dieser Aufgabe zu unterstützen. So fördert der Bund mit dem Programm "Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen" seit Mitte Oktober 2020 die Um- und Aufrüstung von bereits eingebauten stationären raumlufttechnischen (RLT-)Anlagen in öffentlichen Räumen und Versammlungsstätten (Förderrichtlinie in Kraft seit 14. Oktober 2020). Das Programm wurde mit einem Volumen von 500 Mio. € ausgestattet. Antragsschluss ist der 31. Dezember 2021.
Die Förderung wurde zum 11. Juni 2021 ausgeweitet auf den Neueinbau von RLT-Anlagen in Einrichtungen, in denen Kinder unter zwölf Jahren betreut werden. Dies umfasst Kitas, Horte, Kindertagespflegestellen im Sinne § 33 Nr. 1 und 2 des Infektionsschutzgesetzes in öffentlicher und freier Trägerschaft und staatlich anerkannte allgemeinbildende Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft, mit Ausnahme der Erwachsenenbildung. Bei den Schulen werden alle Schulen berücksichtigt, in denen Kinder unter zwölf Jahren unterrichtet werden. Zudem fördert der Bund durch das Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsausbau 2020-2021" und das "Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder" Maßnahmen, die der Verbesserung der Hygienebedingungen dienen: In den Jahren 2020 und 2021 gewährt der Bund den Ländern und Gemeinden im Rahmen des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie Finanzhilfen in Höhe von 1 Mrd. € nach Artikel 104b des Grundgesetzes aus dem Bundessondervermögen "Kinderbetreuungsausbau".

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