Die Förderung wurde zum 11. Juni 2021 ausgeweitet auf den Neueinbau von RLT-Anlagen in
Einrichtungen, in denen Kinder unter zwölf Jahren betreut werden. Dies umfasst Kitas, Horte, Kindertagespflegestellen im Sinne § 33 Nr. 1 und 2
des Infektionsschutzgesetzes in öffentlicher und freier Trägerschaft und staatlich anerkannte allgemeinbildende Schulen in öffentlicher und freier
Trägerschaft, mit Ausnahme der Erwachsenenbildung. Bei den Schulen werden alle Schulen berücksichtigt, in denen Kinder unter zwölf Jahren
unterrichtet werden. Zudem fördert der Bund durch das Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsausbau 2020-2021" und das
"Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder" Maßnahmen,
die der Verbesserung der Hygienebedingungen dienen: In den Jahren 2020 und 2021 gewährt der Bund den Ländern und Gemeinden im Rahmen
des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie Finanzhilfen in Höhe von 1 Mrd. €
nach Artikel 104b des Grundgesetzes aus dem Bundessondervermögen "Kinderbetreuungsausbau".
|
|